Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen
Inhaltsverzeichnis
- Geltungsbereich
- Vertragsschluss
- Widerrufsrecht für Verbraucher
- Mietobjekt
- An- und Abreisezeiten, Schlüsselübergabe
- Miete und Zahlungsbedingungen
- Gebrauch des Mietobjekts, Gebrauchsüberlassung an Dritte
- Obliegenheiten des Gastes
- Änderungen am Mietobjekt
- Erhaltungspflicht des Vermieters, Rechte des Gastes bei Mängeln
- Vertragliches Rücktrittsrecht / Stornierung
- Haftung
- Vertragslaufzeit, Beendigung des Mietverhältnisses
- Räumung des Mietobjekts
- Anwendbares Recht
- Alternative Streitbeilegung
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Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) der Bieber & Voigt GbR (nachfolgend „Vermieter“) gelten für alle Mietverträge, die ein Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend „Gast“) mit dem Vermieter hinsichtlich des auf der Website des Vermieters dargestellten Mietobjekts abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Gastes widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.
Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
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Vertragsschluss
Das auf der Website des Vermieters beschriebene Mietobjekt stellt kein verbindliches Angebots seitens des Vermieters dar, sondern dient zur Abgabe eines verbindlichen Angebots auf Abschluss eines Mietvertrages durch den Gast.
Der Gast kann das Angebot über das in die Website des Vermieters integrierte Online-Buchungsformular abgeben. Dabei gibt der Gast durch Klicken des den Buchungsvorgang abschließenden Buttons ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf das ausgewählte Mietobjekt ab. Ferner kann der Gast das Angebot auch telefonisch, per E-Mail oder postalisch gegenüber dem Verkäufer abgeben.
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Der Vermieter kann das Angebot des Gastes innerhalb von fünf Tagen annehmen,
indem er dem Gast eine schriftliche Buchungsbestätigung oder eine Buchungsbestätigung in Textform (E-Mail) übermittelt, wobei insoweit der Zugang der Buchungsbestätigung beim Gast maßgeblich ist, oder
indem er den Gast nach dessen Buchung zur Zahlung auffordert.
Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zuerst eintritt. Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den Gast zu laufen und endet mit dem Ablauf des fünften Tages, welcher auf die Absendung des Angebots folgt. Nimmt der Vermieter das Angebot des Gastes innerhalb vorgenannter Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass der Gast nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden ist.
Vor verbindlicher Buchung über das Online-Buchungsformular des Vermieters kann der Gast seine Eingaben laufend über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren.
Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.
Die Buchungsabwicklung und Kontaktaufnahme finden in der Regel per E-Mail und automatisierter Buchungsabwicklung statt. Der Gast hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Buchungsabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die vom Vermieter versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Gast beim Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom Vermieter oder von diesem mit der Buchungsabwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails zugestellt werden können.
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Widerrufsrecht für Verbraucher
Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.
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Mietobjekt
Mietobjekt ist die aus der Objektbeschreibung auf der Website des Vermieters ersichtliche Ferienwohnung mit den dort näher bezeichneten Räumlichkeiten und Einrichtungsgegenständen in der dort näher beschriebenen Lage.
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An- und Abreisezeiten, Schlüsselübergabe
An- und Abreisezeiten sind aus der Objektbeschreibung auf der Website des Vermieters ersichtlich. Abweichende An- und Abreisezeiten können mit dem Vermieter, bei frühzeitiger Anreise oder verspäteter Abreise gegebenenfalls gegen Zuzahlung, individuell vereinbart werden.
Der Schlüssel zum Mietobjekt wird dem Gast bei der Anreise vom Vermieter oder einem von diesem hierzu bevollmächtigten Dritten an dem mit dem Vermieter zuvor vereinbarten Ort übergeben oder ist vom Gast eigenständig über einen Schlüsseltresor mit Zahlenschloss an einem zuvor vereinbarten Ort und mittels der zuvor vom Vermieter bereitgestellten Zahlenkombination selbst zu entnehmen.
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Miete und Zahlungsbedingungen
Die Miete umfasst die Vergütung für die Überlassung des Mietobjekts sowie für dessen Instandhaltung und Instandsetzung.
Nebenkosten für Wasser, Strom, Gas, PKW-Stellplatz, Abfall werden nicht gesondert berechnet.
Auf Wunsch des Gastes vorgenommene Anpassungen und/oder Änderungen des Mietobjekts sind gesondert zu vergüten, soweit sie nicht zur Instandhaltung bzw. Instandsetzung des Mietobjekts, bzw. zur Sicherung des vertragsmäßigen Gebrauchs erforderlich sind.
Die Miete ist für die gesamte Vertragslaufzeit im Voraus zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Für die Zahlung der Miete kann der Gast zwischen unterschiedlichen Zahlungsarten wählen, die auf der Website des Vermieters angegeben werden.
Der Vermieter ist berechtigt, bei Vertragsschluss eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung ist dem Gast aus dem Online-Buchungsformular auf der Website des Vermieters ersichtlich oder wird dem Gast bei Vertragsschluss mitgeteilt.
Der Gast ist damit einverstanden, dass ihm Rechnungen auf elektronischem Weg übermittelt werden kann.
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Gebrauch des Mietobjekts, Gebrauchsüberlassung an Dritte
Die Überlassung des Mietobjekts erfolgt zur ausschließlichen Benutzung durch den Gast und die von ihm bei Abschluss des Mietvertrages genannten Mitbewohner. Das Mietobjekt darf nur zu den vertraglich vereinbarten Zwecken verwendet werden.
In den Innenräumen der Mietobjekte des Vermieters gilt ein generelles Rauchverbot. Zum Rauchen stehen dem Gast die Außenbereiche zur Verfügung. Im Falle des Verstoßes des Gastes gegen das Rauchverbot ist der Vermieter gegenüber dem Gast zur Geltendmachung eines pauschalen Schadenersatzes in Höhe von 300,00 € als Ersatz für Reinigungsmaßnahmen berechtigt. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass dem Vermieter tatsächlich kein oder ein niedriger Schaden entstanden ist. Dem Vermieter bleibt der Nachweis eines höheren Schadens und die Geltendmachung eines entsprechenden Schadenersatzanspruchs unbenommen.
Der Gast ist ohne Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, den Gebrauch an dem Mietobjekt einem Dritten zu überlassen, insbesondere dieses an einen Dritten zu vermieten.
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Obliegenheiten des Gastes
Der Gast hat das Mietobjekt pfleglich zu behandeln und vor Schäden zu bewahren. Er wird die Wartungs-, Pflege- und Gebrauchsanweisungen des Vermieters im Rahmen des ihm Zumutbaren befolgen. Einrichtungsgegenstände dürfen nicht entfernt, verändert oder unbrauchbar gemacht werden.
Der Gast hat den Schlüssel zum Mietobjekt sorgfältig zu verwahren und nach Beendigung des Mietverhältnisses an den Vermieter, einen von diesem hierzu bevollmächtigten Dritten herauszugeben oder in den Schlüsseltresor zurückzugeben. Bei Verlust des Schlüssels hat der Gast den Vermieter unverzüglich hierüber zu informieren und nach bestem Wissen an einer Aufklärung des Sachverhalts mitzuwirken.
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Änderungen am Mietobjekt
Der Vermieter ist berechtigt, Änderungen am Mietobjekt vorzunehmen, sofern diese der Erhaltung dienen. Maßnahmen zur Verbesserung dürfen nur vorgenommen werden, wenn sie für den Gast zumutbar sind und hierdurch der vertragsgemäße Gebrauch des Mietobjekts nicht beeinträchtigt wird. Der Vermieter hat den Gast über entsprechende Maßnahmen rechtzeitig im Voraus in Kenntnis zu setzen. Entstehen dem Gast aufgrund dieser Maßnahmen Aufwendungen, so sind diese vom Vermieter zu ersetzen.
Änderungen und Anbauten am Mietobjekt durch den Gast bedürfen der vorherigen Zustimmung des Vermieters. Bei Rückgabe des Mietobjekts stellt der Gast auf Verlangen des Vermieters den ursprünglichen Zustand wieder her.
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Erhaltungspflicht des Vermieters, Rechte des Gastes bei Mängeln
Der Vermieter ist verpflichtet, das Mietobjekt für die Dauer der Mietzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten und die dazu erforderlichen Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten durchzuführen. Die entsprechenden Maßnahmen werden in regelmäßigen Wartungsintervallen sowie beim Auftreten von Mängeln, Störungen oder Schäden durchgeführt. Dem Vermieter ist der hierzu erforderliche Zugang zum Mietobjekt zu gewähren.
Der Gast hat dem Vermieter auftretende Mängel, Störungen oder Schäden unverzüglich anzuzeigen.
Die Behebung von Mängeln erfolgt durch kostenfreie Nachbesserung bzw. Reparatur des Mietobjekts. Hierzu ist dem Vermieter ein angemessener Zeitraum einzuräumen. Mit Zustimmung des Gastes kann der Vermieter einzelne Komponenten des Mietobjekts zum Zwecke der Mängelbeseitigung austauschen. Der Gast wird seine Zustimmung hierzu nicht unbillig verweigern.
Eine Kündigung des Gastes gem. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn dem Vermieter ausreichende Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Von einem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung ist erst auszugehen, wenn diese unmöglich ist, wenn sie vom Vermieter verweigert oder in unzumutbarer Weise verzögert wird, wenn begründete Zweifel bezüglich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn aus anderen Gründen eine Unzumutbarkeit für den Gast gegeben ist.
Die Rechte des Gastes wegen Mängeln sind ausgeschlossen, soweit dieser ohne Zustimmung des Vermieters Änderungen am Mietobjekt vornimmt oder vornehmen lässt, es sei denn, der Gast weist nach, dass die Änderungen keine für den Vermieter unzumutbaren Auswirkungen auf Analyse und Beseitigung des Mangels haben. Die Rechte des Gastes wegen Mängeln bleiben unberührt, sofern der Gast zur Vornahme von Änderungen, insbesondere im Rahmen der Ausübung des Selbstbeseitigungsrechts gem. § 536a Abs. 2 BGB berechtigt ist, und diese fachgerecht ausgeführt sowie nachvollziehbar dokumentiert wurden.
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Vertragliches Rücktrittsrecht / Stornierung
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Vor Mietbeginn kann der Gast jederzeit durch eine in Textform gegenüber dem Vermieter abzugebende Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Bei Rücktritt binnen 24 Stunden nach Vertragsabschluss, jedoch spätestens 7 Tage vor Mietbeginn, räumt der Vermieter dem Gast ein kostenfreies Rücktrittsrecht ein. Übt der Gast sein Rücktrittsrecht zu einem anderen Zeitraum aus, ist er verpflichtet, pauschal folgende Entschädigungen an den Vermieter zu zahlen:
- bei Rücktritt bis 60 Tage vor Mietbeginn 20 % der Gesamtmiete
- bei Rücktritt bis 40 Tage vor Mietbeginn 40 % der Gesamtmiete
- bei Rücktritt bis 20 Tage vor Mietbeginn 60 % der Gesamtmiete
- bei Rücktritt bis 7 Tage vor Mietbeginn 80 % der Gesamtmiete
- bei Nicht-Erscheinen 100 % der Gesamtmiete
Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Vermieter.
Dem Gast wird jedoch der Nachweis gestattet, ein Anspruch auf Entschädigung sei überhaupt nicht entstanden oder die Entschädigung sei wesentlich niedriger als die Pauschale.
Die vorzeitige Abreise des Mieters, die dem Vermieter anzuzeigen ist, berechtigt diesen nicht zur Geltendmachung von Rück- oder Schadenersatzforderungen. Der Mieter schuldet auch für diesen Fall den vereinbarten Mietzins.
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Haftung
Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters nach § 536a Abs. 1 BGB wegen Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden waren, ist ausgeschlossen.
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Im Übrigen haftet der Vermieter dem Gast aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt:
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Der Vermieter haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt
- bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
- bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
- aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist
- aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz
Verletzt der Vermieter fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehender Ziffer unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist eine Haftung des Vermieters ausgeschlossen.
Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Vermieters für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
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Vertragslaufzeit, Beendigung des Mietverhältnisses
Das Mietverhältnis wird befristet geschlossen und endet automatisch mit Ablauf der vereinbarten Mietdauer. Die Mietdauer wird dem Gast auf der Website des Vermieters mitgeteilt.
Die Miete beginnt mit Überlassung der Mietsache an den Gast.
Das Recht des Gastes zur außerordentlichen Kündigung gem. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs sowie das Recht jeder Partei zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z. B. E-Mail).
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Räumung des Mietobjekts
Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Gast das Mietobjekt in ordnungsgemäßem Zustand zu verlassen. Persönliche Gegenstände des Gastes sind zu entfernen, der Hausmüll ist in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen, Geschirr ist sauber und abgewaschen in den Küchenschränken zu lagern.
Der Gast hat die Kosten für die Wiederherstellung bei von ihm zu vertretenden Schäden oder Mängeln am Mietobjekt und/oder dessen Inventar zu ersetzen.
Bei Überschreitung der vereinbarten Mietdauer ist der Gast verpflichtet, dem Vermieter für jeden Tag der Überschreitung einen dem vereinbarten Mietzins entsprechenden Betrag zu bezahlen. Vertragliche Ansprüche des Gastes werden hierdurch nicht begründet. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadens behält sich der Vermieter ausdrücklich vor.
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Anwendbares Recht
Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
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Alternative Streitbeilegung
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Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr.
Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.
Der Vermieter ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.
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Stand: 01. November 2023